Quelle: MMV Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler Ausgabe 09/2016
ALG II: Beiträge für Kfz-Haftpflicht vom Einkommen absetzbar
Die Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung können vom Einkommen eines Grundsicherungsempfängers abgezogen werden. Das gilt nach einem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen selbst dann, wenn der Grundsicherungsempfänger lediglich Halter und nicht Eigentümer des Fahrzeugs oder Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung ist. Folge: Das auf das ALG II anrechenbare Einkommen verringert sich durch die Beiträge, und der Auszahlungsbetrag für das ALG II steigt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.11.2015.
Quelle: MMV Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler Ausgabe 09/2016