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Finanz- und Versicherungs-News

Geld & Finanzen: Was gibt’s Neues in 2025?

Geld & Finanzen: Was gibt’s Neues in 2025?Gesundheit, Wohnen, Fondssparen & Co. – Ein Überblick, welche Änderungen sich im neuen Jahr direkt auf den Geldbeutel auswirken.Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV)Erhöhung des Zusatzbeitrags: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV steigt ab Januar 2025 auf 2,5 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent.Anhebung der Beitragsbemessun...mehr ]

Rettung oder Bergung – wer zahlt den Einsatz in den Bergen?

Rettung oder Bergung – wer zahlt den Einsatz in den Bergen?Wen es in der Freizeit in die Berge zieht, der sucht die Natur – ganz abseits von Städten, Verkehr und Menschmassen. Zwangsläufig bewegen sich Wanderer, Ski- und Snowboardfans dabei in unwegsamen Gegenden, manchmal auch außerhalb der offiziellen Pfade. Dieses pure Abenteuer erschwert im Notfall jedoch die Rettung. Oft ist dann ein teurer Helikoptereinsatz notwendig, um Hilfesuchende wieder sicher ins Tal zu bringen. Dieser kostet in der DAC...mehr ]

Die eigene Zahnversorgung aufpolieren

Die eigene Zahnversorgung aufpolierenEin strahlendes Lächeln hängt maßgeblich von gesunden Zähnen ab. Auch wenn der Zahnarztbesuch nicht zu den beliebtesten Vorsorgeuntersuchungen gehört, so zählt er doch zu den wichtigsten. Mindestens einmal pro Jahr sollte der Zahnarzt prüfen, ob alles in Ordnung ist. Wer diese Prophylaxe wahr und die intensive Pflege der Zähne (tägliches Putzen, professionelle Zahnreinigung, Mundspülung etc.) ernst nimmt, hat bei den Kontrollbesuchen dann meist a...mehr ]

Räum- und Streupflichten: Wer ist betroffen?

Räum- und Streupflichten: Wer ist betroffen?Der kalendarische Winteranfang lässt noch etwas auf sich warten (21.12.), doch bis dahin sollten sich Haus- und Grundstücksbesitzer schonmal ihrer Räum- und Streupflichten bewusst werden, damit keine Haftungsfälle entstehen. Denn die winterliche Witterung bringt für sie auch immer die Pflicht mit, Gehwege und Bürgersteige so herzurichten, dass ein sicheres Begehen gewährleistet ist. Und diese Pflicht gilt nicht erst beim ersten Schneefall –...mehr ]

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VSL/// VersicherungsServie Link steht als Ihr Ratgeber in Versicherungsfragen an Ihrer Seite. Für uns zählt, dass Sie einen sehr guten und kostengünstigen Versicherungsbestand haben. Mit unserem Online Service können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen:
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Drohnenalarm: Was Sie dazu wissen müssen

Drohnenalarm: Was Sie dazu wissen müssen

Sie machen richtig Laune: Gerade bei gutem Wetter bringen private Flugdrohnen viel Spaß. Aber aus dem Spaß kann schnell Ernst werden. So kommen Hobby-Drohnen immer häufiger in die Nähe von Flugzeugen und gefährden deren Sicherheit. Im letzten Jahr haben Piloten von Verkehrsflugzeugen 88 Behinderungen durch Drohnen gemeldet, Tendenz steigend. Die meisten Zwischenfälle ereigneten sich im Großraum von Flughäfen.

Nach Schätzungen der deutschen Flugsicherung DFS gibt es in Deutschland schon eine Million Drohnen in Privatbesitz. Aber nicht überall dürfen die Multitalente starten. Neben Flughäfen zählen auch militärische Einrichtungen ebenso wie Gefängnisse oder Kraftwerke zu den Flugverbotszonen. Damit Hobbypiloten auf einen Blick erkennen, wo sie ihre Drohne starten dürfen, gibt es mittlerweile im iOS App-Store sowie im Google Play Store eine kostenlose DFS-DrohnenApp.

In der Vergangenheit war es manchmal schwierig oder sogar unmöglich, den Besitzer eines Flugobjektes zu ermitteln. Das hat sich mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ geändert. Sie verlangt für Drohnen ab 250 Gramm eine Art „Nummernschild“, das Informationen zum Besitzer liefert. Diese Flugobjekte dürfen zudem nur in Sichtweite betrieben werden. Für Geräte mit mehr als zwei Kilo Gewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Ausnahmen gelten nur für Modellfluggelände. Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme über fünf Kilogramm sowie bei Nachtbetrieb ist eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde Pflicht.

Nicht jede private Haft­pflichtversicherung zahlt für Schäden durch private Fluggeräte. Gerade ältere Verträge bieten keinen ausreichenden Schutz. Wir prüfen Ihren Vertrag und sagen Ihnen, worauf es ankommt.


Haft­pflichtversicherung – aber nicht irgendeine

Haftpflichtversicherung – aber nicht irgendeine

Zu wissen, dass man versichert ist, gibt ein gutes Gefühl. Das gilt auch für die Haft­pflichtversicherung. Schließlich macht jeder mal einen Fehler – und muss dann dafür geradestehen. Kein Wunder also, dass die private Haft­pflichtversicherung hierzulande zu den am häufigsten abgeschlossenen Verträgen überhaupt gehört. Im Jahr 2017 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 47,35 Millionen Menschen, die selber eine private Haft­pflichtversicherung (ohne Kfz) besaßen oder in deren Haushalt jemand anderes eine solche Versicherung abgeschlossen hat. So weit, so gut.

Aber nicht jeder Haft­pflichtvertrag ist noch auf der Höhe der Zeit. Wer seine Versicherung bereits vor vielen Jahren abgeschlossen und nie aktualisiert hat, muss häufig zu viel für zu schlechten Versicherungsschutz berappen. Denn Versicherungsbedingungen und Leistungsumfang haben sich im Laufe der Jahre ständig verbessert – nicht zuletzt eine Folge des Wettbewerbs unter den Versicherungsgesellschaften. Doch die Sache hat einen Haken: Die neuen Bedingungen mit besseren Leistungen gelten meist nur für neu abgeschlossene Verträge. Ältere Tarife bieten hingegen nur wenig Schutz und knausern beispielsweise bei den Versicherungssummen. So kann es passieren, dass ein langjährig bestehender Vertrag mit einer Deckungs­summe von einer Million Euro mehr kostet als die neu abgeschlossene Versicherung mit 50 oder sogar 60 Millionen Euro Höchstleistung.

Auch beim Leistungsumfang haben Kunden mit älteren Versicherungen häufig das Nachsehen. Oft fehlt der Schutz für deliktunfähige Kinder, die gemietete Ferienwohnung oder Gefälligkeitshandlungen. Ebenfalls oft nicht enthalten ist die so genannte Forderungsausfalldeckung. Hinter diesem etwas bürokratisch klingenden Begriff verbirgt sich eine nützliche Leistung: Wird man selbst geschädigt und kann seine Forderung nicht durchsetzen, weil der Verursacher des Schadens nicht versichert ist und über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, übernimmt die Versicherung den eigenen Schaden.

Jüngere Verträge bieten mehr für weniger Geld. Es lohnt sich also, den vorhandenen Versicherungsschutz von Zeit zu Zeit kritisch unter die Lupe zu nehmen. Zu kompliziert? Wir erledigen das für Sie.


VSL Versicherungs Gewinnspiel

VSL Versicherungs Gewinnspiel

Herzlichen Glückwünsch Frau Eve-Janina Mrohs! VSL /// VersicherungsService Link gratuliert ganz herzlich zu einem 50 € Gutschein von Amazon. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel in Bezug auf Zahnversicherungen im Zeitraum vom 24.09.2017 - 08.10.2017 konnte Frau Mrohs aus Flieden sich diesen Gutschein sichern.    Für alle anderen die dieses Mal nicht gewonnen haben:  Viel Glück beim nächsten V...mehr ]